Erklärung zur Barrierefreiheit
Wiedenbauer Fahrzeugtechnik – Uwe Wiedenbauer ist bemüht, diese Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.wiedenbauer.net
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den geltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Die Vereinbarkeit basiert auf einer internen Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne Bilder und grafische Elemente verfügen möglicherweise noch nicht über vollständig optimierte Alternativtexte.
- Teilweise können Farbkontraste oder Darstellungen je nach Endgerät oder Bildschirmgröße variieren.
- Eingebundene Dokumente oder externe Inhalte sind gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit der Website kontinuierlich zu verbessern.
Beschreibung der Dienstleistung
Wiedenbauer Fahrzeugtechnik ist eine freie Kfz-Werkstatt mit langjähriger Erfahrung und bietet umfassenden Service für Fahrzeuge aller Art – vom Pkw bis zum Nutzfahrzeug.
Das Angebot reicht von Wartung und Reparatur über moderne Fahrzeugdiagnose bis hin zu individuellen Umbauten und technischen Lösungen. Ergänzend werden Prüfleistungen wie HU und AU direkt vor Ort durchgeführt.
Die Website informiert über die Leistungen und ermöglicht die Kontaktaufnahme.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich gerne melden:
Wiedenbauer Fahrzeugtechnik
Lauterbachstr. 25, 82538 Geretsried- Gelting
info@wiedenbauer.net
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
👉 www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zusätzlich wird derzeit eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen aufgebaut. Nach deren vollständiger Einrichtung können sich Nutzerinnen und Nutzer auch an diese Stelle wenden.
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de